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Abschlüsse 2019/2020

Versetzungsbestimmungen und Abschlüsse
im integrativen System

 

 

Grundlage:

Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I – Verordnung – SekI-V)

 

Vom 02. August 2007

zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2013

 

Versetzung nach Klassen 8 und 9 (§53 Abs. 2)

 

  •  In jedem Fach mindestens ausreichende Leistungen (4)
  •  Höchstens drei mangelhafte Leistungen (5),
  •  Deutsch oder Mathematik mindestens ausreichend (4)

 

Versetzung nach Klassen 10 (§ 51 Abs. 2, §53 Abs. 4)

 

  •  In jedem Fach mindestens ausreichende Leistungen(4)
  •  Höchstens eine mangelhafte Leistung (5)
  •  Höchstens zwei mangelhafte Leistungen (5) mit Ausgleich
    • Deutsch oder Mathematik mindestens ausreichend (4)
    • Ausgleich entsprechend der Fächergruppe mit mindestens befriedigenden Leistungen (3)

 

Abschluss „Erweiterter Hauptschulabschluss/erweiterte Berufsschulreife“

 

  •  In jedem Fach mindestens ausreichende Leistungen(4)
  •  Höchstens zwei mangelhafte Leistungen (5) mit Ausgleich beider durch eine befriedigende Leistung (3) entsprechend der Fächergruppe
  •  Deutsch oder Mathematik mindestens ausreichend (4)
  •  B-Kurse werden in A-Kurse umgerechnet

 

Abschluss „Realschulabschluss/Fachoberschulreife“

 

  •  Mindestens zwei B-Kurse mit ausreichenden Leistungen (4)
  •  In A-Kursen mindestens befriedigende Leistungen (3)
  •  In zwei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen (3)
  •  Andere Fächer Notendurchschnitt 4,0 und keine ungenügenden Leistungen (6) und höchstens zwei mangelhafte Leistungen (5)
  •  Höchstens eine ausreichende Leistung (4) im A-Kurs mit Ausgleich
  •  Höchstens eine mangelhafte Leistung  (5) im B-Kurs mit Ausgleich
    • Ausgleich durch gute Leistung (2) im A-Kurs oder befriedigende Leistung (3) im B-Kurs

 

Abschluss „…Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe“

 

  •  Mindestens drei B-Kurse mit mindestens befriedigenden Leistungen (3)
  •  Im A-Kurs mindestens gute Leistungen (2)
  •  Zwei weitere Fächer mit guten Leistungen
  •  Andere Fächer Durchschnitt 3,0
  •  Keine ungenügende (6) und höchstens eine mangelhafte Leistung (5)
  •  Eine befriedigende Leistung (3) im A-Kurs mit Ausgleich
  •  Höchstens eine ausreichende Leistung im B-Kurs mit Ausgleich
    • Ausgleich durch eine sehr gute Leistung (1) im A-Kurs oder gute Leistung (2) im B-Kurs

Kontakt

Bertolt-Brecht-Oberschule Seelow
Bertolt-Brecht-Str. 1
15306 Seelow

 

03346 - 248